Unsere Schulungen

Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen. Der Arbeit­geber ist verpflichtet nach § 10 ArbSchG Maßnahmen für die „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ zu treffen.

 

Wir schulen ihrer Mitarbeiter in den Themen:

 

  • Betrieblicher Brandschutz
  • Benutzung von Feuerlöschgeräten
  • Objekt spezifischer Situationen

 

Haben sie Fragen zu diesen Themen? Dann sprechen sie uns einfach an!