Brandschutzbeauftragter
Der Unternehmer ist für den Schutz der Arbeitnehmer und den Schutz der Sachgüter verantwortlich.
Die Verantwortung des organisatorischen Brandschutzes liegt immer bei dem verantwortlichen Betreiber einer Einrichtung oder eines Unternehmens. Legen Sie daher Wert auf eine professionelle Beratung und Betreuung durch einen kompetenten Brandschutzbeauftragten.
Unter gewissen Voraussetzungen ist dieser auch gesetzlich vorgeschrieben.
Zur fachlichen Unterstützung können sie sich eines externen Brandschutzbeauftragten bedienen. Er überwacht die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Somit bindet der Unternehmer keine wichtigen internen Ressourcen und spart zudem noch Zeit und Geld für die Aus- und Weiterbildung.
Die Beratung von Unternehmen im Brandschutz ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Wir bieten Ihnen anlassbezogene Beratungen sowie eine umfassende Betreuung auf Grundlage eines individuellen Beratungsvertrages als externer Brandschutzbeauftragter.
Unsere Dienstleistungen
- Durchführung von Brandschutz-Kontrollgängen und Brandschutzbegehungen
- Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter/innen.
- Überwachung der Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Beratungen bei der Genehmigung von Schweißarbeiten
- Erstellung und Überarbeitung der Brandschutzordnung
- Erstellung und Überarbeitung von Räumungs- und Evakuierungskonzepten und speziellen Alarmplänen
Ihre Vorteile
- Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt, vernachlässigt oder vergessen
- Einsparung von Personalkosten und jährlichen Fortbildungskosten
- Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachte
- Ersparnis der Kosten für Gesetze, Verordnungen, Fachliteratur und Lehrmaterialien
- Keine Bindung interner Ressourcen
- Effektive professionelle Abwicklung der Aufgabe sowie lösungsorientierte Beratung