Brand­­schutz­­beauftragter

Der Unternehmer ist für den Schutz der Arbeitnehmer und den Schutz der Sachgüter verantwortlich.

 

Die Verantwortung des organisatorischen Brandschutzes liegt immer bei dem verantwortlichen Betreiber einer Einrichtung oder eines Unternehmens. Legen Sie daher Wert auf eine professionelle Beratung und Betreuung durch einen kompetenten Brandschutzbeauftragten.

 

Unter gewissen Voraussetzungen ist dieser auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

Zur fachlichen Unterstützung können sie sich eines externen Brandschutz­beauf­tragten bedienen. Er überwacht die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen des vor­beugenden Brandschutzes im Unternehmen. Somit bindet der Unternehmer keine wichtigen internen Ressourcen und spart zudem noch Zeit und Geld für die Aus- und Weiterbildung.

 

Die Beratung von Unternehmen im Brandschutz ist eine unserer Kern­kompe­tenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Wir bieten Ihnen anlassbezogene Beratungen sowie eine umfassende Betreuung auf Grundlage eines individuellen Beratungs­vertrages als externer Brandschutzbeauftragter.

 

 

Unsere Dienst­leistungen

  • Durchführung von Brandschutz-Kontrollgängen und Brand­schutzbegehungen
  • Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter/innen.
  • Überwachung der Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Beratungen bei der Genehmigung von Schweißarbeiten
  • Erstellung und Überarbeitung der Brandschutzordnung
  • Erstellung und Überarbeitung von Räumungs- und Evakuie­rungskonzepten und speziellen  Alarmplänen

 

Ihre Vorteile

  • Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt, vernachlässigt oder vergessen
  • Einsparung von Personalkosten und jährlichen Fortbildungskosten
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachte
  • Ersparnis der Kosten für Gesetze, Verordnungen, Fachliteratur und Lehrmaterialien
  • Keine Bindung interner Ressourcen
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgabe sowie lösungs­orientierte Beratung