Der Unternehmer ist für den Schutz der Arbeitnehmer und den Schutz der Sachgüter verantwortlich.
Die Verantwortung des organisatorischen Brandschutzes liegt immer bei dem verantwortlichen Betreiber einer Einrichtung oder eines Unternehmens. Legen Sie daher Wert auf eine professionelle Beratung und Betreuung durch einen kompetenten Brandschutzbeauftragten.
Unter gewissen Voraussetzungen ist dieser auch gesetzlich vorgeschrieben.
Zur fachlichen Unterstützung können sie sich eines externen Brandschutzbeauftragten bedienen. Er überwacht die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Somit bindet der Unternehmer keine wichtigen internen Ressourcen und spart zudem noch Zeit und Geld für die Aus- und Weiterbildung.
Die Beratung von Unternehmen im Brandschutz ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Wir bieten Ihnen anlassbezogene Beratungen sowie eine umfassende Betreuung auf Grundlage eines individuellen Beratungsvertrages als externer Brandschutzbeauftragter.